MIETBEDINGUNGEN FÜR FAHRZEUGE
KFZ-VERSICHERUNG
Bei RENT A CAR ANSE bieten wir 2 Arten von umfassenden Versicherungen an:
1. Umfassende Versicherung mit Selbstbeteiligung (CDW)
In dieser Art von Versicherung liegt die Selbstbeteiligung je nach gemietetem Fahrzeugmodell zwischen 1.500 € und 2.500 €.
Die Rückerstattung der Selbstbeteiligung oder des Deposits wird nach der Rückgabe und Inspektion des Fahrzeugs bearbeitet. Dieser Zeitraum kann je nach Bank des Mieters zwischen 7 und 14 Tagen variieren, aufgrund der operativen Prozesse der Bank des Mieters.
Unter dieser Art von Versicherung ist der Kunde für alle Schäden am Fahrzeug verantwortlich, bis zur Höhe der gezahlten Selbstbeteiligung.
2. Umfassende Versicherung ohne Selbstbeteiligung zu 100% (SCDW + Total Relax)
Diese Art von Versicherung deckt alles ab, außer Fahrlässigkeit oder rücksichtsloses Fahren durch den Fahrer.
Der Kunde muss keine Selbstbeteiligung oder Kaution hinterlegen. Diese Versicherung umfasst Reifen- und Glasdeckung; der Kunde ist nicht für irgendwelche Ausgaben verantwortlich.
ZU BEACHTEN:
In beiden von uns angebotenen Versicherungsmodalitäten ist der Verlust oder Diebstahl von persönlichen Gegenständen, die im Fahrzeug transportiert und zurückgelassen werden, nicht abgedeckt. Daher empfehlen wir von RENT A CAR ANSE, keine Wertgegenstände im Fahrzeug zurückzulassen und immer darauf zu achten, dass es ordnungsgemäß verschlossen ist.
TANKREGELUNG
Unsere Tankregelung ist einfach und praktisch. Beim Abholen des Fahrzeugs muss der Kunde den Füllstand des Kraftstofftanks überprüfen, und bei der Rückgabe muss der Tank mit dem gleichen Füllstand zurückgegeben werden wie beim Abholen des Fahrzeugs.
VERKEHRSVERSTÖSSE
Der Mieter ist verpflichtet, sofort alle Geldstrafen zu bezahlen, die während der Mietdauer aufgrund einer Verletzung entstehen. Sie müssen den Vermieter über alle Geldstrafen informieren, die während dieses Zeitraums dem Fahrzeug oder dem Fahrer auferlegt werden. Der Vermieter berechnet dem Mieter 50 € für die Benachrichtigung und Verwaltung von Geldstrafen. Die Zahlung von Geldstrafen wird durch keine gekaufte Versicherung abgedeckt. Wenn die Behörden das Fahrzeug aufgrund eines Handelns oder Unterlassens des Mieters beschlagnahmen, ist dieser verpflichtet, den Vermieter für alle entstandenen Kosten und Verluste zu entschädigen.
IM FALLE EINES FAHRZEUGAUSFALLS
Im Falle eines mechanischen Ausfalls verpflichten wir uns, ein neues Fahrzeug derselben oder höheren Kategorie zur Verfügung zu stellen.
- Sobald ein Fahrzeugausfall festgestellt wird, müssen Sie uns unter der Nummer 619 514 509 kontaktieren und uns den genauen Standort des Fahrzeugs mitteilen.
- Wir haben 3 Stunden Zeit, um den Fahrzeugwechsel vorzunehmen.
- Wenn es nicht möglich ist, ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, erhalten Sie eine Rückerstattung für den proportionalen Teil des verlorenen Miettages.
- Der Mieter hat kein Recht auf Entschädigung oder Anspruch.
IM FALLE EINES UNFALLS WÄHREND DER MIETDAUER
Im Falle eines Unfalls während der Mietdauer ist das Unternehmen RENT A CAR ANSE nicht verpflichtet, ein Ersatzfahrzeug bereitzustellen, wenn der Mieter nicht zuvor eines vereinbart hat.
Wenn ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt wird, können wir vom Mieter eine Selbstbeteiligung oder Kaution für das neue Fahrzeug verlangen. Diese Selbstbeteiligung könnte zwischen 2.500 € und 5.000 € liegen, unabhängig von eventuell zuvor gezahlten Selbstbeteiligungen oder Kautionen.
IM FALLE EINES AUSFALLS ODER UNFALLS AUßERHALB DER VEREINBARTEN MIETDAUER
Nach Beendigung der vertraglichen Beziehung zwischen dem Mieter und dem Vermieter (RENT A CAR ANSE) ist der Mieter zu 100% für die Zahlung von Reparaturen und damit verbundenen Kosten im Zusammenhang mit dem Fahrzeug bei einem Unfall außerhalb der vereinbarten Mietdauer verantwortlich.
GERICHTSSTAND
Alle Unstimmigkeiten, die zwischen dem Vermieter und dem Mieter auftreten können, werden der Gerichtsbarkeit der Gerichte von Palma de Mallorca unterworfen, unter ausdrücklichem Verzicht auf jede andere Gerichtsbarkeit.